Kassenzuschüsse: Die regulären wöchentlichen Yogakurse sind von der zentralen Prüfstelle Prävention nach den Qualitätskriterien des „Leitfaden Prävention“ des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung des § 20 Abs. 1 SGB V zertifiziert und von allen gesetzlichen Krankenkassen anerkannt. Auf Anfrage wird eine Teilnahmebescheinigung erstellt (Bedingungen: Anwesenheit bei mindestens 8 Kurseinheiten innerhalb 3 Monaten), die direkt an die Krankenkasse eingereicht werden kann. Je nach Kasse wird entweder einen oder zwei Kurse (10-wöchige Einheiten) bezuschüsst.